Schulkonferenz
Die Schulkonferenz übt die im Mitwirkungsgesetz ausgeführte Entscheidungskompetenz aus, soweit dieSatzungen des Schulvereins und des Fördervereins der FCBG unberührt bleiben. Die Schulkonferenz
stützt sich auf die Diskussionen und Beschlüsse der Lehrerkonferenzen, der Klassenpflegschaften und
der Schulpflegschaft. Sie arbeitet mit dem Schulträger zusammen.
