Beurlaubungen

Beurlaubung aus wichtigem Grund (ganze Tage)

  • Bis 2 Tage im Halbjahr:
    Die Beurlaubung muss schriftlich beim Klassenlehrer beantragen werden.
  • Ab 3 Tage im Halbjahr:
    Die Beurlaubung muss schriftlich bei der Schulleitung beantragen werden.

Wichtig

  • Der Antrag muss 3–6 Wochen vor einem besonderen Anlass in schriftlicher Form mit Begründung vorliegen.
  • Der versäumte Unterrichtsinhalt muss nachgeholt werden.
  • Ein Beurlaubungsverbot gilt unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien (BASS 12-52 Nr. 21-3).

Kontakt

Realschule Karlskamp
Hülsenbuscher Straße 5
51643 Gummersbach

Schulleitung
Frau Lena Witzmann
Herr Werner Vogt
Tel.: +49 (2261) 40583-31

Sekretariat
Frau Nadja Reichenbach
Tel.: +49 (2261) 40583-31
Fax.: +49 (2261) 40583-11

E-Mail:
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Krankmeldung:
+49 (2261) 40583-14