Zuständigkeiten
Klassenleitung/Jahrgangsstufenleitung
- Beurlaubung bis zu 2 Tagen im Halbjahr (Sek I)
- Beurlaubung bis zu 2 Tagen im Quartal (Sek II)
Schulleitung
- Beurlaubung ab dem 3. Tag im Halbjahr (Sek I)
- Beurlaubung ab dem 3. Tag im Quartal (Sek II)
- Beurlaubung unmittelbar vor und nach den Ferien
- Beurlaubung für den Tag der offenen Tür
Hier finden Sie den Antrag auf Beurlaubung für Ihr Kind. Gerne können Sie das Formular am PC ausfüllen und an die zuständige Person in der Schule einreichen.