Das Ziel des gymnasialen Bildungsgangs ist der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife und damit die Vermittlung einer vertieften allgemeinen Bildung, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums befähigt und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Darüber hinaus können am Gymnasium weitere Abschlüsse erworben werden, die in der Regel durch eine erfolgreiche Versetzung vergeben werden. Diese Abschlüsse werden bei Abgang auf Abgangszeugnissen ausgewiesen.
Nach Klasse 9
Erster Schulabschluss (ESA) (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertiger Abschluss)
- Voraussetzung: Abschlussberechtigendes Notenbild am Ende der Klasse 9
- Details § 40 APO-SI
- Berechtigung zum Besuch des Berufskollegs (z.B. Berufsfachschule B1) sowie Zugang zur
dualen Berufsausbildung
Nach Klasse 10
Erweiterter Erster Schulabschluss (EESA) (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss)
- Voraussetzung: Abschlussberechtigendes Notenbild am Ende der Klasse 10
- Details § 41 Absatz 1 APO-SI
- Berechtigung zum Besuch des Berufskollegs (z.B. Berufsfachschule B2)
Nach Klasse 10
Mittlerer Schulabschluss/Fachoberschulreife
- Voraussetzung: Abschlussberechtigendes Notenbild am Ende der Klasse 10
- Details § 42 Absatz 1 APO-SI
- Berechtigung zum Besuch des Berufskollegs (z.B. Berufsfachschule C2 und Berufliches
Gymnasium D1-4) mit vielfältigen Möglichkeiten zum Erwerb allgemeinbildender und beruflicher Abschlüsse
Nach Klasse 10
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
- Versetzung in die Einführungsphase
- Details § 43 Abs. 3 APO-SI
- Fortsetzung der Schullaufbahn in der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der
Gesamtschule bzw. im Beruflichen Gymnasium der Berufskollegs
frühstens nach der Qualifikationsphase I (12. Jahrgangsstufe)
Fachhochschulreife (schulischer Teil)
- Abschlussberechtigendes Notenbild am Ende der Qualifikationsphase 1 bzw. am Ende des dritten oder vierten Halbjahres der Qualifikationsphase
- Details § 40a APO-GOSt
- in Verbindung mit einer Berufsausbildung oder einem einjährigen gelenkten Praktikum
- Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen der Bundesrepublik Deutschland in
Verbindung mit einer Berufsausbildung oder einem einjährigen gelenkten Praktikum
nach der Qualifikationsphase II (13. Jahrgangsstufe)
Abitur/Allgemeine Hochschulreife
- Erfolgreiche Abiturzulassung und Abiturprüfung
- Details § 39 APO-GOSt
- Berechtigung zum Studium an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland