Lernstudio

Die Lernstudioarbeit ist Teil der individuellen Förderung unserer Schülerinnen und Schüler. Dieser Auftrag leitet sich zum einen aus dem Schulgesetz NRW ab, das Schülerinnen und Schülern ein Recht auf individuelle Förderung zuspricht, setzt zum anderen aber auch konsequent den Leitbegriff „Exzellenz“ unseres Schulprofils um. Die Lernstudioarbeit soll dazu beitragen, ein individuelles Lernangebot für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen, sodass sie die Chance haben, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu verbessern und damit exzellente Leistungen zu zeigen. Um dem Anerkennung zu verleihen, haben unsere Schülerinnen und Schüler deshalb die Möglichkeit, sich den Lernstudiobesuch auf dem Zeugnis anerkennend vermerken zu lassen.

Lernstudios werden in der Sekundarstufe I in den Hauptfächern einmal pro Woche für eine Unterrichtsstunde im Nachmittagsbereich angeboten und haben einen lernbegleitenden Charakter. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schülern der Besuch eines Lernstudios für einen vorher festgelegten zeitlichen Rahmen empfohlen wird, wenn fehlende Grundlagenkompetenzen in einem Hauptfach sichtbar werden, die langfristig negative Auswirkungen auf ihren Lernerfolg haben. Ebenso kann ein Lernstudiobesuch ratsam sein, wenn aufgrund von einer längeren Erkrankung ein größerer Umfang von Unterrichtstoff verpasst wurde. Die Überweisung in ein Lernstudio erfolgt durch die Fachlehrkraft mithilfe eines Zuweisungs- bzw. Diagnosebogens. Er dient der betreuenden Fachlehrkraft im Lernstudio dazu, passgenaue Fördermaterialien für die Schülerin/den Schüler auszuwählen. Der Lernerfolg der Schülerin/des Schülers wird mithilfe eines Laufzettels dokumentiert. Dieser bildet gleichzeitig die Grundlage für den regelmäßigen Austausch zwischen der Lehrkraft im Lernstudio und der Lehrkraft im entsprechenden Unterrichtsfach.

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